Montag, 25. November 2013

Post vom Notar - Bebaubarkeit des Grundstücks ist gewährleistet

Heute hatten wir Post vom Notar im Briefkasten. Uns wird bestätigt, dass die Auflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgt ist, die Grundschuld eingetragen ist und das auch sonst alle Unterlagen zur Eigentumsumschreibung, einschließlich der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Ja, wir haben die Grunderwerbssteuer bezahlt) vorliegen.

Und auch die letzte Voraussetzung aus unserem Notarvertrag ist erfüllt:
"Die Baustraße ist insoweit fertiggestellt, dass die Bebaubarkeit des Grundstücks gewährleistet ist. Von der Fertigstellung der Baustraße können Sie sich persönlich überzeugen".
Ja, das mach ich dann morgen mal. :-)

Und auf der zweiten Seite steht dann schließlich:
Der Kaufpreis für das Grundstück ist fällig!!!

Wir müssen uns um nichts kümmern. Die Bank hat das Schreiben des Notars auch bekommen und wird den Kaufpreis eigenständig an den Verkäufer zahlen.



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