Die Eigentumumschreibung sollen wir in Form einer "Eintragungsnachricht" vom Amtsgericht erhalten. Dann sind wir mal gespannt.
Und dann durfte natürlich auch der letzte Satz im Schreiben nicht fehlen: "Die bei mir entstandenen Gebühren für die Durchführung des Kaufvertrages gebe ich Ihnen mit der anliegend beigefügten Kostenrechnung auf, und ich darf Sie freundlich um gelegentliche Begleichung bitten."
Naja, wir haben schon höhere Rechnungen vom Notar erhalten...
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