Donnerstag, 13. Februar 2014

Bauantrag oder Bauanzeige mit Antrag auf Zulassung einer Ausnahme; besser: Frust und Ärger...

Es hätte so einfach sein können... 
Ich bin heute gut gelaunt und voller Vorfreude bei der Samtgemeinde Hanstedt gewesen, um unsere "Bauanzeigeunterlagen" abzugeben. 
Der erste Schock kam dann kurz nach dem Betreten des Gebäudes... Ich hatte gar keine Bauanzeige, sondern einen Bauantrag dabei.

Zu meiner Entschuldigung: Ich hielt einen Antrag für ein "vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren" in der Hand und bin bis heute Morgen davon ausgegangen, dass vereinfacht=Bauanzeige bedeutet.
Aber nein, das ist ein ganz normaler Bauantrag.

Wen jetzt Fehler in einem Bebauungsplan, Bürokratie und fehlende Kommunikation nicht interessieren, für den vorab ein Fazit:

1. Leichter Frust über Team Massivhaus (man hätte es wissen können, mindestens aber Änderungen kommunizieren)

2. Riesenfrust und Ärger über die Bürokratie und Fehler von Ämtern in Deutschland

Eine kurze, laienhafte Erklärung der Unterschiede Bauantrag / Bauanzeige in unserem Fall:

Der Bauantrag ist ein richtiges Genehmigungsverfahren, der Landkreis Harburg (als Bauaufsichtsbehörde) erteilt nach ca. 6 Wochen die Genehmigung. Der Bauherr und das Bauunternehmen haften nicht, wenn ein fehlerhafter Antrag genehmigt wurde und damit vielleicht Dinge, die nie hätten genehmigt werden dürfen. Darüber hinaus ist ein Bauantrag insbesondere erforderlich, wenn es keinen Bebauungsplan gibt.
Der Bauantrag kostet bei unserem Bauvorhaben ca. 1000 €.

Eine Bauanzeige kann gestellt werden, wenn ein Bebauungsplan vorhanden ist. Der Bauherr und das Bauunternehmen sind allerdings dafür verantwortlich (und haften gegebenenfalls), dass das Bauvorhaben nicht vom Bebauungsplan abweicht. Die Erteilung der "Erschließungsgenehmigung" unter Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde (LK Harburg) dauert bei der Samtgemeinde Hanstedt derzeit höchstens drei Tage!
Die Bauanzeige kostet bei unserem Bauvorhaben ca. 30 €.

Da unser Bauvorhaben unserer Ansicht nach (bis heute!!!) nicht vom Bebauungsplan abweicht, haben wir uns aufgrund der Vorteile (Kosten und Dauer) für eine Bauanzeige entschieden.

Danke an Team Massivhaus, habe ich mir gedacht... Das hätte man ja auch vorher schonmal "kommunizieren" können... Wir haben zwar, so glaube ich, nur einmal mit Team Massivhaus darüber gesprochen, dass wir mit einer Bauanzeige bauen wollen, aber wenn es da irgendwelche Gründe für gibt, warum es jetzt per Bauantrag sein muss, dann möchte man die auch mitgeteilt bekommen!!!

Eine sehr netten Dame vom "Fachbereich Bauen" erklärte mir dann, dass es vermutlich an einem beigefügten "Antrag auf Ausnahmegenehmigung" liegt.
Ihrer Ansicht nach, würde dieser Antrag aber trotzdem in Verbindung mit einer Bauanzeige keine Probleme bereiten. Eines schonmal vorweg: Die Betonung muss auf IHRER liegen.
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Für die, die es genau wissen wollen, hier auch nochmal der Grund und eine Erklärung der Ausnahmegenehmigung:
Es geht um eine Sockelerhöhung von ca. 25-30 cm. 

Der Bebauungsplan sagt zur Sockelhöhe:
Zulässige Höhe der Oberkante Fertigfußboden (OKFF) maximal 0,50 m (gemessen in der Gebäudemitte) über Oberkante Fahrbahn der zum Gebäude nächstgelegenen Erschließungsstraße (gemessen in Höhe des Gebäudes) (s. textliche Festsetzung 1.5)

Textliche Festsetzung:

1.5 Von der Festsetzung der Oberkante Fertigfußboden Erdgeschoss können Ausnahmen bedingt durch besondere Geländeverhältnisse zugelassen werden. Das gegebene Maß von 0,50 m darf bei diesen Ausnahmen insoweit überschritten werden, bis der ohne Auffüllung vorhandene, höchste an das Gebäude grenzende Geländepunkt mit der Erdgeschossfußbodenhöhe übereinstimmt.

Bei uns ist das Geländerverhältnis so, dass die an der Straße gelegene Grundstücksgrenze bereits 0,5 m über der Oberkante Fahrbahn liegt und dann in südliche Richtung noch leicht ansteigt. Also muss die Sockelhöhe leicht über der eigentlich zulässigen Sockelhöhe liegen!!! Es sei denn, man trägt vorher mindestens 30 cm vom ganzen Grundstück ab. Ein Abtrag in der Größe der Bodenplatte würde dazu führen, dass unser Garten höher liegt und wir definitiv ein "Regenwasserproblem" bekommen würden.  
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Ich sollte aber auf alle Fälle nochmal beim Landkreis Harburg anrufen.

Also erstmal raus ausm Rathaus und telefonieren:

Mein Frust und Ärger über Team Massivhaus war zu diesem Zeitpunkt noch größer...
Zum Glück war gerade "Sprechstunde" bei unserer Bauzeichnerin. Diese erklärte mir, dass es ihrer Kenntnis nach in Niedersachsen die genannte Kombination aus Ausnahmegenehmigung und Bauanzeige nicht gibt und daher der Weg des Bauantrages gewählt wurde. Aber sollte es tatsächlich so sein, dann würde sie die Bauanzeige schnell und kurzfristig fertig machen.
Ärgerlich, aber man kann ja auch nicht alles wissen... Aber ne vorherige Info darüber wäre trotzdem nett gewesen!!!

Jetzt der Anruf beim Landkreis Harburg:

Grundsätzlich ist es möglich so zu verfahren, wie die Dame der Samtgemeinde Hanstedt mir das mitgeteilt hat, aber es wäre doch für uns viel besser, wenn wir den Bauantrag einreichen würden. Die Bearbeitung des einzelnen Ausnahmeantrags würde schließlich genau so lange dauern, wie der gesamte Bauantrag! Und ein Bauantrag wäre ja eh viel besser... 
Werbeveranstaltung für den Bauantrag? Bekommt sie Provision?

6 Wochen für eine Ausnahme, die eh schon im Bebauungsplan explizit genannt wird?! Armes bürokratisches Deutschland...!!!

Trotzdem stand meine Entscheidung fest. Wir wählen die Bauanzeige- / Ausnahmeantrag-Variante.

Also zurück ins Rathaus... Und die mittlerweile 3 Mitarbeiter der Samtgemeinde staunten nicht schlecht:

"Man habe den Punkt 1.5 doch extra in den Bebauungsplan eingefügt, damit diese komplizierte Verfahrensweise deutlich vereinfacht wird"

Ja, vielleicht hätte man sich da einfach mal mit dem Landkreis Harburg abstimmen sollen!!! Wenn man das Wort Ausnahme und zugelassen einfach gestrichen und mit "wenn, dann" ersetzt hätte, dann wäre es tatsächlich einfach gewesen.
Aber über Ausnahmen entscheidet laut Baurecht der Landkreis in einem "Verfahren".

Jetzt trifft diese komplizierte Verfahrensweise vermutlich das halbe Baugebiet...
Aber eine Änderung des Bebauungsplans würde vermutlich Jahre dauern, sodass wir jetzt einfach mit bis zu 6 Wochen Verzögerung rechnen müssen!

Also habe ich nochmal unsere Bauzeichnerin angerufen. Sie schickt uns spätestens Anfang nächster Woche den "Antrag auf Zulassung einer Ausnahme" samt erforderlicher Anlagen (Begründung / Erklärung, Lageplan, Übersichtskarte und Zeichnungen) und erstellt auch schon die Bauanzeigeunterlagen. Die Bauanzeigeunterlagen liegen uns dann schon vor, wenn die Genehmigung der Ausnahme eintrifft und wir können sie ohne weiteren Zeitverlust einreichen.

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