Mittwoch, 23. Oktober 2013

Grunderwerbsteuer und Notartermin Teil II

Es ist ja keine Überraschung...
Aber überraschend ist es dann doch irgendwie, wie schnell ein Finanzamt arbeiten kann.... Naja, sie bekommen ja auch Geld...

Das Grundstück ist zwar noch gar nicht bezahlt, aber die Grunderwerbsteuer muss schon bezahlt werden...
Das ist übrigens auch die Voraussetzung, für die Eintragung im Grundbuch...

Das Finanzamt wird nach unserer Zahlung eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausstellen und nach Zahlung des Kaufpreises können wir dann auch ins Grundbuch eingetragen werden...

Also überweisen wir mal die 4,5 % vom Grundstückskaufpreis...:-)

Ganz nebenbei hatten wir heute auch unseren zweiten Notartermin. Es ging um die Beurkundung der Grundschuld. Wir waren ganz überrascht, dass wir ein zweites Mal zum Notar müssen. Aber auch dieses Mal war es kurz und schmerzlos. :-)


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