Samstag, 22. Februar 2014

Entwässerungssgenehmigung... Post vom LK Harburg

Der Landkreis Harburg (Abwasserbeseitigung) hat uns heute per Post mitgeteilt, dass unser Antrag dort eingegangen und wir die Genemigung nach Erteilung der Baugenehmigung erhalten.

Baugenehmigung? Hört sich schon wieder so nach Bauantrag an... Also hab ich Frau P. vom "Abwasserbeseitigungsamt" angerufen. Frau P. ist sehr freundlich und erklärte mir nochmal alles. Es ist egal, ob wir mit einem Baunatrag oder einer Bauanzeige bauen wollen. Sie bekommt eine Mitteilung vom Bauamt und schickt dann den Bescheid raus. Wenn es eilen sollte, dann soll ich sie einfach nochmal anrufen. Das ist mal ein Angebot und gleichzeitig ein Lichtblick...:-) 

Freitag, 21. Februar 2014

Bauanzeigeunterlagen eingetroffen!

Das ging jetzt schnell... Aber vorher hätten wir die Rechnung ja auch nicht bezahlt. ;-)

Die Bauanzeigeunterlagen sind da und unterscheiden sich irgendwie kaum von den Bauantragsunterlagen. Aber das ist wohl einfach nur mal wieder Bürokratie. 

Ein kleiner Fehler hat sich noch eingeschlichen, aber das Kreuz kann nach Rücksprache mit Team Massivhaus handschriftlich geändert werden.

Jetzt müssen wir warten, bis unser Ausnahmeantrag für die Erhöhung des Sockels genehmigt ist. Danach können wir die Bauanzeige einreichen.

Donnerstag, 20. Februar 2014

Mehrkosten Erdarbeiten... und Sohle?!

Team Massivhaus hat uns heute mitgeteilt, dass aufgrund des Bodengutachtens Mehrkosten für zusätzliche Erdarbeiten anfallen werden. 
Das war keine Überraschung für uns, denn lt. Bodengutachten muss wohl bis zu 60 cm Mutterboden abgetragen werden. Im Festpreis mit Team Massivhaus sind nur 30 cm enthalten.

Aber dann kam auch gleich die nächste, böse Überraschung für uns:

"Des Weiteren müssen wir Ihnen mitteilen, dass zusätzliche Kosten für eine bewehrte, verstärkte Sohle anfallen werden." Was bitte?

Es war leider keine Sprechstunde mehr, also habe ich selbst recherchiert. Team Massivhaus benötigt lt. Baubeschreibung eine Tragfähigkeit des Bodens von mind. 


0,20 N/mm²

Lt. Bodengutachten hat unser Boden eine Tragfähigkeit von

 160 kN/m²

Rechnet man das um, dann ergibt sich eine "Minder-Tragfähigkeit" von 0,04 N/mm².
Daraus ergibt sich jetzt, dass die Sohle "verstärkter" sein muss, als es Team Massivhaus im Standard hat.

Grundsätzlich muss man sagen: Was muss, das muss...
Aber irgendwie wünscht man sich auch hier einen rechtzeitigeren Hinweis seitens Team Massivhaus. Ein Laie kann sowas doch nicht sehen, aber meines Erachtens hätte man schon beim Planungsgespräch (oder kurz danach) darauf hingewiesen werden können. Zumal unser Bodengutachten seit diesem Tag bei Team Massivhaus (in der Schublade?) lag.




Mittwoch, 19. Februar 2014

Post, Post, Post -> Änderung zum Bauvertrag mit Team Massivhaus

Es folgt beinahe kein Tag mehr, an dem wir keine Post für unser Bauvorhaben im Briefkasten haben.
Heute war der Änderungsvertrag mit Team Massivhaus in der Post. Dort sind alle Mehr-/Minderleistungen aufgeführt, die vom Bauvertrag abweichen.
Dadurch, dass wir zu jedem Entwurf auch immer ein Entwurf des Angebots über Mehr-/Minderleistungen bekommen haben, war es keine Überraschung mehr.
Also unterschreiben und zurück an Team Massivhaus geschickt!  

Dienstag, 18. Februar 2014

Ausnahmeantrag eingetroffen und abgegeben

Gestern hat uns unsere Bauzeichnerin per Mail darüber informiert, dass der Ausnahmeantrag zur Post gegangen ist. 
Um jetzt nicht noch mehr Zeit verstreichen zu lassen, habe ich heute unseren Postboten beim Verteilen der Briefe im Ort abgefangen, um den "Ausnahmeantrag Sockelhöhe" in Empfang zu nehmen und noch rechtzeitig vor Schließung (12:00 Uhr) zur Gemeinde zu bringen.

Die dortige Mitarbeiterin hat mir gesagt, dass sie spätestens morgen ihre Stellungnahme dazu schreibt und den Ausnahmeantrag dann sofort an den Landkreis weiterschickt. Jetzt hilft nur noch beten, dass sich der Landkreis vielleicht doch etwas schneller mit den 5 Seiten beschäftigt und den Antrag genehmigt.

Grundsteuer - Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid...

Das Finanzamt hat uns heute einen Einheitswertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid für unser unbebautes Grundstück mitgeteilt.

Wenn meine Google-Recherchen zur Berechnung der Grundsteuer stimmen, dann muss der "Grundsteuermessbetrag" in Höhe von 16,46 € noch mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert werden.

Wir kommen also dieses Jahr auf eine Grundsteuer von 59,26 €. 
Mal sehen, wo wir landen, wenn unser Grundstück dann endlich mit unserem Haus bebaut ist. 

Samstag, 15. Februar 2014

Eintragungsbekanntmachung und Rechnung vom Amtsgericht Winsen (Luhe)

Jetzt fühlen wir uns so richtig als Grundstückseigentümer :-)

Das Amtsgericht hat uns neben der hoffentlich letzten Rechnung auch eine "Eintragungsbekanntmachung" für unser Grundbuch mitgeteilt.

Die Vormerkung wurde gelöscht und wir stehen jetzt im Grundbuch.

Die Höhe der Rechnung dafür ist allerdings eine Frechheit. Aber nicht ärgern...


Freitag, 14. Februar 2014

Erste Rechnung von Team Massivhaus

Das ging aber schnell ;-)
Nachdem am Mittwoch die Bauantragsunterlagen bei uns eingegangen sind, war dann heute die erste Rechnung von Team Massivhaus bei uns im Briefkasten. Gem. Bauvertrag sind nach der Erstellung der Unterlagen die ersten 10% zu zahlen. 
Wobei davon die Hälfte durch uns noch einbehalten und erst nach Übergabe der "Baufertigstellungsbürgschaftsurkunde" gezahlt wird. So stehts auch im Bauvertrag, aber nicht in der Rechnung, also Vorsicht, nicht gleich alles bezahlen.

Da unsere Bauantragsunterlagen ja "falsch" fahren, habe ich mit Team Massivhaus vereinbart, dass durch uns erst gezahlt wird, wenn die neuen Bauanzeigeunterlagen bei uns eintreffen.
Wahrscheinlich werden wir die Bauanzeigeunterlagen jetzt sehr schnell erhalten. ;-)


Donnerstag, 13. Februar 2014

Bauantrag oder Bauanzeige mit Antrag auf Zulassung einer Ausnahme; besser: Frust und Ärger...

Es hätte so einfach sein können... 
Ich bin heute gut gelaunt und voller Vorfreude bei der Samtgemeinde Hanstedt gewesen, um unsere "Bauanzeigeunterlagen" abzugeben. 
Der erste Schock kam dann kurz nach dem Betreten des Gebäudes... Ich hatte gar keine Bauanzeige, sondern einen Bauantrag dabei.

Zu meiner Entschuldigung: Ich hielt einen Antrag für ein "vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren" in der Hand und bin bis heute Morgen davon ausgegangen, dass vereinfacht=Bauanzeige bedeutet.
Aber nein, das ist ein ganz normaler Bauantrag.

Wen jetzt Fehler in einem Bebauungsplan, Bürokratie und fehlende Kommunikation nicht interessieren, für den vorab ein Fazit:

1. Leichter Frust über Team Massivhaus (man hätte es wissen können, mindestens aber Änderungen kommunizieren)

2. Riesenfrust und Ärger über die Bürokratie und Fehler von Ämtern in Deutschland

Eine kurze, laienhafte Erklärung der Unterschiede Bauantrag / Bauanzeige in unserem Fall:

Der Bauantrag ist ein richtiges Genehmigungsverfahren, der Landkreis Harburg (als Bauaufsichtsbehörde) erteilt nach ca. 6 Wochen die Genehmigung. Der Bauherr und das Bauunternehmen haften nicht, wenn ein fehlerhafter Antrag genehmigt wurde und damit vielleicht Dinge, die nie hätten genehmigt werden dürfen. Darüber hinaus ist ein Bauantrag insbesondere erforderlich, wenn es keinen Bebauungsplan gibt.
Der Bauantrag kostet bei unserem Bauvorhaben ca. 1000 €.

Eine Bauanzeige kann gestellt werden, wenn ein Bebauungsplan vorhanden ist. Der Bauherr und das Bauunternehmen sind allerdings dafür verantwortlich (und haften gegebenenfalls), dass das Bauvorhaben nicht vom Bebauungsplan abweicht. Die Erteilung der "Erschließungsgenehmigung" unter Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde (LK Harburg) dauert bei der Samtgemeinde Hanstedt derzeit höchstens drei Tage!
Die Bauanzeige kostet bei unserem Bauvorhaben ca. 30 €.

Da unser Bauvorhaben unserer Ansicht nach (bis heute!!!) nicht vom Bebauungsplan abweicht, haben wir uns aufgrund der Vorteile (Kosten und Dauer) für eine Bauanzeige entschieden.

Danke an Team Massivhaus, habe ich mir gedacht... Das hätte man ja auch vorher schonmal "kommunizieren" können... Wir haben zwar, so glaube ich, nur einmal mit Team Massivhaus darüber gesprochen, dass wir mit einer Bauanzeige bauen wollen, aber wenn es da irgendwelche Gründe für gibt, warum es jetzt per Bauantrag sein muss, dann möchte man die auch mitgeteilt bekommen!!!

Eine sehr netten Dame vom "Fachbereich Bauen" erklärte mir dann, dass es vermutlich an einem beigefügten "Antrag auf Ausnahmegenehmigung" liegt.
Ihrer Ansicht nach, würde dieser Antrag aber trotzdem in Verbindung mit einer Bauanzeige keine Probleme bereiten. Eines schonmal vorweg: Die Betonung muss auf IHRER liegen.
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Für die, die es genau wissen wollen, hier auch nochmal der Grund und eine Erklärung der Ausnahmegenehmigung:
Es geht um eine Sockelerhöhung von ca. 25-30 cm. 

Der Bebauungsplan sagt zur Sockelhöhe:
Zulässige Höhe der Oberkante Fertigfußboden (OKFF) maximal 0,50 m (gemessen in der Gebäudemitte) über Oberkante Fahrbahn der zum Gebäude nächstgelegenen Erschließungsstraße (gemessen in Höhe des Gebäudes) (s. textliche Festsetzung 1.5)

Textliche Festsetzung:

1.5 Von der Festsetzung der Oberkante Fertigfußboden Erdgeschoss können Ausnahmen bedingt durch besondere Geländeverhältnisse zugelassen werden. Das gegebene Maß von 0,50 m darf bei diesen Ausnahmen insoweit überschritten werden, bis der ohne Auffüllung vorhandene, höchste an das Gebäude grenzende Geländepunkt mit der Erdgeschossfußbodenhöhe übereinstimmt.

Bei uns ist das Geländerverhältnis so, dass die an der Straße gelegene Grundstücksgrenze bereits 0,5 m über der Oberkante Fahrbahn liegt und dann in südliche Richtung noch leicht ansteigt. Also muss die Sockelhöhe leicht über der eigentlich zulässigen Sockelhöhe liegen!!! Es sei denn, man trägt vorher mindestens 30 cm vom ganzen Grundstück ab. Ein Abtrag in der Größe der Bodenplatte würde dazu führen, dass unser Garten höher liegt und wir definitiv ein "Regenwasserproblem" bekommen würden.  
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Ich sollte aber auf alle Fälle nochmal beim Landkreis Harburg anrufen.

Also erstmal raus ausm Rathaus und telefonieren:

Mein Frust und Ärger über Team Massivhaus war zu diesem Zeitpunkt noch größer...
Zum Glück war gerade "Sprechstunde" bei unserer Bauzeichnerin. Diese erklärte mir, dass es ihrer Kenntnis nach in Niedersachsen die genannte Kombination aus Ausnahmegenehmigung und Bauanzeige nicht gibt und daher der Weg des Bauantrages gewählt wurde. Aber sollte es tatsächlich so sein, dann würde sie die Bauanzeige schnell und kurzfristig fertig machen.
Ärgerlich, aber man kann ja auch nicht alles wissen... Aber ne vorherige Info darüber wäre trotzdem nett gewesen!!!

Jetzt der Anruf beim Landkreis Harburg:

Grundsätzlich ist es möglich so zu verfahren, wie die Dame der Samtgemeinde Hanstedt mir das mitgeteilt hat, aber es wäre doch für uns viel besser, wenn wir den Bauantrag einreichen würden. Die Bearbeitung des einzelnen Ausnahmeantrags würde schließlich genau so lange dauern, wie der gesamte Bauantrag! Und ein Bauantrag wäre ja eh viel besser... 
Werbeveranstaltung für den Bauantrag? Bekommt sie Provision?

6 Wochen für eine Ausnahme, die eh schon im Bebauungsplan explizit genannt wird?! Armes bürokratisches Deutschland...!!!

Trotzdem stand meine Entscheidung fest. Wir wählen die Bauanzeige- / Ausnahmeantrag-Variante.

Also zurück ins Rathaus... Und die mittlerweile 3 Mitarbeiter der Samtgemeinde staunten nicht schlecht:

"Man habe den Punkt 1.5 doch extra in den Bebauungsplan eingefügt, damit diese komplizierte Verfahrensweise deutlich vereinfacht wird"

Ja, vielleicht hätte man sich da einfach mal mit dem Landkreis Harburg abstimmen sollen!!! Wenn man das Wort Ausnahme und zugelassen einfach gestrichen und mit "wenn, dann" ersetzt hätte, dann wäre es tatsächlich einfach gewesen.
Aber über Ausnahmen entscheidet laut Baurecht der Landkreis in einem "Verfahren".

Jetzt trifft diese komplizierte Verfahrensweise vermutlich das halbe Baugebiet...
Aber eine Änderung des Bebauungsplans würde vermutlich Jahre dauern, sodass wir jetzt einfach mit bis zu 6 Wochen Verzögerung rechnen müssen!

Also habe ich nochmal unsere Bauzeichnerin angerufen. Sie schickt uns spätestens Anfang nächster Woche den "Antrag auf Zulassung einer Ausnahme" samt erforderlicher Anlagen (Begründung / Erklärung, Lageplan, Übersichtskarte und Zeichnungen) und erstellt auch schon die Bauanzeigeunterlagen. Die Bauanzeigeunterlagen liegen uns dann schon vor, wenn die Genehmigung der Ausnahme eintrifft und wir können sie ohne weiteren Zeitverlust einreichen.

Mittwoch, 12. Februar 2014

Die Bauanzeigeunterlagen sind da :-)

Das Warten hat ein Ende Teil II!!!
Wenn man mal großzügig die veranschlagte Bearbeitungszeit (5-9 Werktage nach Entwurfsfreigabe UND Angebot) betrachtet und dann noch zwei Tage für den Eingang und Ausgang der Post dazu addiert, hat sich Team Massivhaus also fast im zeitlich vorgegebenen Rahmen bewegt. :-) 
-> Es waren insgesamt 11 Werktage.

Ich (Patrik) hab heute Mittag dann natürlich sorgfältig die Unterlagen durchgesehen und es kam kurz die Ernüchterung: 4 kleine, aber vermutlich für die Bauanzeige entscheidende, Fehler. Die "Sprechstunde" beim Team Massivhaus war leider schon vorbei. Also hab ich unserer Bauzeichnerin eine E-Mail geschrieben. 

Und es kam völlig unerwartet, aber eigentlich so wie man es sich wünscht, nach einer knappen Stunde eine Antwort. Im Anhang befanden sich die aktualisierten Seiten. :-)

Jetzt gehts morgen zur Gemeinde... Der Baubeginn rückt näher..